Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Orgamebo BV in Kapel-Avezaath geschlossenen Verträge.
1.2 Von den Geschäftsbedingungen von Orgamebo BV abweichende Sondervereinbarungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Unter der „anderen Partei“ wird in diesen Geschäftsbedingungen jede (juristische) Person verstanden, die mit unserem Unternehmen einen Vertrag geschlossen hat bzw. zu schließen wünscht, sowie deren Vertreter, bevollmächtigte(r) Rechtsnachfolger und Erben.
1.4 Die Geschäftsbedingungen der anderen Partei bleiben unverletzt, insofern sie nicht im Widerspruch zu diesen vorliegenden Geschäftsbedingungen stehen. In einem solchen Fall prävalieren immer diese Geschäftsbedingungen, sogar auch dann, wenn anderweitig ein Vorrang vereinbart wurde.
1.5 Kommt es zwischen den Parteien zu einer Situation, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt wird, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu behandeln.
1.6 Wir werden nicht an unsere Angebote gebunden, wenn die andere Partei begründeterweise verstehen kann, dass die Angebote oder ein Teil eines Angebots einen offensichtlichen Irrtum oder einen Fehler enthalten bzw. enthält.
Artikel 2. Angebote
2.1 Alle von uns gemachten Angebote verstehen sich unabhängig von ihrer Form unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.2 Von Orgamebo BV oder seinen Mitarbeitern gemachte mündliche Angebote sind nicht bindend, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
2.3 Durch die Zusendung eines Angebots sind wir nicht zur Annahme eines Auftrags verpflichtet. Eine Nichtannahme wird von uns schnellstmöglich, auf alle Fälle jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsabgabe, der anderen Partei mitgeteilt.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen/Aufträge grundlos ablehnen zu können oder gegen Nachnahme zu liefern oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
2.5. Proben: Wenn wir eine Probe zeigen oder abgeben, erfolgt dies rein informationshalber und als reine Richtangabe. Die Eigenschaften des zu liefernden Gegenstands können von der Probe abweichen, es sei denn, im Vertrag wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung entsprecht der Probe erfolgt.
Artikel 3. Vertrag
3.1 Vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Abschnitte gilt ein Vertrag als geschlossen, sobald wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen oder diesen schriftlich bestätigt haben. Es ist dabei das Datum der Auftragsbestätigung maßgebend. Die Auftragsbestätigung muss den Vertragsgegenstand korrekt und vollständig wiedergeben, es sei denn, die andere Partei hat sofort danach schriftlich dagegen Einspruch erhoben.
3.2 Eventuell später getroffene Zusatzvereinbarungen und Änderungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
3.3 Wir sind berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss vor (der weiteren) Leistungserbringung von der anderen Partei Sicherheiten dafür zu verlangen, dass sowohl die Zahlungsbedingungen als auch die anderen Verpflichtungen von ihr eingehalten werden.
Artikel 4. Preise
4.1 Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich unsere Preise ohne MwSt., Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben, ohne die Kosten für das Ein- und Ausladen, den Transport, Versicherung sowie in Euro; eventuelle Kursschwankungen werden von uns weiterbelastet.
4.2 Bei einer Erhöhung eines oder mehrerer Kostenpreisfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis entsprechend anzupassen; diese Preiserhöhung erfolgt unter Berücksichtigung eventuell diesbezüglich bestehender gesetzlicher Bestimmungen in dem Sinne, dass bereits bekannte spätere Preiserhöhungen bei der Auftragsbestätigung angegeben werden müssen.
4.3 Stornierung: Wenn die andere Partei einen bereits geschlossenen Vertrag stornieren möchte, werden ihr 10 % des Auftragspreises (inklusive MwSt.) als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, wobei unser Recht auf vollständigen Schadensersatz einschl. entgangenen Gewinns unverletzt bleibt.
Artikel 5. Lieferung/Abholung
5.1 Die Liefer- /Abholzeit versteht sich immer als Schätzungsangabe, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.2 Wir sind zu Teillieferungen bzw. -abholungen berechtigt, die wir separat fakturieren können.
5.3 Aufträge müssen vertragsgemäß eingehalten werden.
Artikel 6. Höhere Gewalt
6.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „höherer Gewalt“ jede außerhalb des Willens der Vertragsparteien entstehende unabhängige oder unvorhersehbare Situation verstanden, in der eine Vertragseinhaltung von der anderen Partei berechtigterweise nicht mehr verlangt werden kann.
6.2 Falls eine solche höhere Gewalt unseres Erachtens temporärer Art ist, haben wir das Recht, die Vertragsausführung so lange zu verschieben, bis die Umstände, die zu der höheren Gewalt geführt haben, nicht mehr vorliegen.
6.3 Ist die höhere Gewalt unseres Erachtens jedoch bleibender Art, so können die Vertragsparteien eine Regelung hinsichtlich der Vertragsauflösung und der damit verbundenen Folgen treffen.
6.4 Wir wird berechtigt, für bei der Ausführung des betreffenden Vertrags vor Entstehen der Situation höherer Gewacht erbrachte Leistungen eine Zahlung zu verlangen.
Artikel 7. Haftung
7.1 Wir schließen jegliche nicht gesetzlich geregelte Haftung aus. Auf alle Fälle haften wir weder gegenüber der anderen Partei noch gegenüber Dritten für Schäden, die auf unrechtmäßige Handlungen unsererseits zurückzuführen sind, außer bei grober Nachlässigkeit unsererseits.
7.2 Unsere Haftung ist maximal auf den Gesamtbetrag des jeweiligen Auftrags und die eventuell von unserem Versicherer gezahlte Leistung begrenzt.
7.3 Vorbehaltlich der allgemein geltenden Rechtsregeln der öffentlichen Ordnung und des Gebots von Treu und Glauben sind wir nicht zu Schadensersatzleistungen welcher Art auch immer für direkte oder indirekte Schäden, wozu auch Betriebsschäden zählen, an beweglichem und unbeweglichem Vermögen oder an Personen sowohl bei der anderen Partei als auch bei Dritten angehalten.
7.4 Auf keinen Fall haften wir für Schäden, die durch die (unsachgemäße) Benutzung des gelieferten Gegenstands oder durch dessen Ungeeignetheit für den Verwendungszweck, für den die andere Partei ihn erworben hat, entstanden sind.
7.5 Durch die bloße Entgegennahme des gelieferten Gegenstands durch die andere Partei oder in deren Namen sind wir gegen alle eventuellen Ansprüche der anderen Partei und/oder von Dritten auf Zahlung einer Schadensersatzleistung geschützt, und zwar ungeachtet der Frage, ob der Schaden infolge der Zusammensetzung oder durch eine andere Ursache entstanden ist.
7.6 Die andere Partei schützt uns gegen alle Ansprüche, die Dritte wegen Produkthaftung durch ein diesem Dritten geliefertes mangelhaftes Produkt, das (unter anderem) aus einem von uns gelieferten Produkt besteht, gegen uns geltend machen oder machen könnten.
Artikel 8. Reklamationen
8.1 Eventuelle Reklamationen werden von uns nur dann bearbeitet, wenn sie uns sofort innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung der betreffenden Leistung mit exakter Angabe der Art und des Grundes der Beschwerde schriftlich eingereicht werden.
8.2 Reklamationen zu Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen eingereicht werden; nach dieser Frist gilt die Rechnung als von der anderen Partei genehmigt. Reklamationen werden dann von uns nicht mehr bearbeitet.
Artikel 9. Abweichungen und Toleranzen
9.1 Durch normale Abweichungen an einem Naturprodukt wird der anderen Partei nicht das Recht eingeräumt, den Vertrag zu stornieren oder zu verschieben oder eine Ersatzleistung zu verlangen.
Artikel 10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Der gelieferte Gegenstand bleibt so lange in unserem Besitz, bis alle unsere sich aus dem geschlossenen Vertrag ergebenden und durchgeführten Lieferungen und Arbeiten oder noch zu verrichtenden Lieferungen und Arbeiten einschließlich Zinsen und Kosten von der anderen Partei gezahlt worden sind. Im Fall von Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverschiebung, Liquidation der anderen Partei oder im Todesfall, wenn es sich bei der anderen Partei um eine natürliche Person handelt, sind wir berechtigt, den Auftrag ohne Inverzugsetzung oder richterliche Mitwirkung ganz oder teilweise zu annullieren und den unbezahlt gebliebenen Teil des gelieferten Gegenstands zurückzufordern.
10.2 Der gelieferte Gegenstand kann von der anderen Partei im Rahmen ihrer normalen Betriebsausführung weiterverkauft oder verwendet werden, doch darf er nicht als Sicherheit vergeben oder ebenso wenig als Sicherheit für die Forderung eines Dritten eingesetzt werden.
10.3 Als Sicherheit für die ordnungsgemäße Zahlung aller unserer Forderungen in welchem Rahmen auch immer bekommen wir außerdem – durch das Entstehen der Forderung – die Sicherheitsübereignung auf alle die Gegenstände, in denen der von uns gelieferte Gegenstand verarbeitet wurde bzw. von denen er einen Teil ausmacht. Der von der anderen Partei unterschriebene Auftrag und die darauffolgende schriftliche Auftragsannahme unsererseits gelten gemäß dem geltenden Gesetz als Vertrag.
Artikel 11. Zahlung
11.1 Insofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum als Barzahlung ohne Preisnachlass oder durch Verrechnung oder Bankeinzahlung oder Banküberweisung auf ein von uns genanntes Bankkonto zu erfolgen. Der auf unserem Kontoauszug angegebene Valutatag gilt dabei als Zahlungsdatum.
Artikel 12. Zinsen und Kosten
12.1 Falls die Zahlung nicht innerhalb der im vorhergehenden Artikel genannten Frist durchgeführt wurde, gilt die andere Partei rechtlich in Verzug; es können dann ab dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 1 % pro (Teil eines) Monat(s) über den noch offenen Betrag angerechnet werden.
12.2 Alle zu treffenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der anderen Partei wie auch alle tatsächlich entstandenen Kosten für Rechts- und Prozesskostenhilfe während eines richterlichen Verfahrens, das über den Liquidationspreis hinausreicht. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des von der anderen Partei zu zahlenden Betrags einschließlich der o. g. Zinsen.
Artikel 13. Anwendbares Recht
13.1 Auf alle unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung gilt ausschließlich das niederländische Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder CISG wird nachdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 14. Streitigkeiten
14.2 Alle Rechtstreitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, wozu auch die einfache Einforderung des verschuldeten Gegenstands zählt, werden dem Bürgerlichen Richter der Geschäftsstelle von Orgamebo BV anhängig gemacht, insofern dieser dieses wünscht und dazu befugt ist.